Schlachten nur mit Lizenz zum Töten

Göttinger Tageblatt 190398
01.01.1970
Bericht über Schlachtungen. Seit dem 1. April 1998 dürfen nach der neuen Tierschutzschlachtverordnung nur noch " ausgebildete" Schlachter, Landwirte oder Tierärzte Tiere töten. Alte Hausschlachter wie beispielsweise manche Gastwirte, dürfen nicht mehr Hand anlegen und empören sich. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Selbst wer auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Hausschlachtung verweisen kann, darf seit dem 1. April bei Schlachtungen nicht mehr selbst Hand anlegen. Nur Landwirte und Schlachter mit Ausbildung sowie Tierärzte sind dafür zugelassen. Die Verordnung macht keinen Unterschied, ob es sich bei dem Vieh um eine Zuchtsau oder um ein Kaninchen handelt.
Letzte Änderung
06.11.2008
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Titel
Schlachten nur mit Lizenz zum Töten
In
Göttinger Tageblatt 190398
Am
01.01.1970
Inhalt
Bericht über Schlachtungen. Seit dem 1. April 1998 dürfen nach der neuen Tierschutzschlachtverordnung nur noch " ausgebildete" Schlachter, Landwirte oder Tierärzte Tiere töten. Alte Hausschlachter wie beispielsweise manche Gastwirte, dürfen nicht mehr Hand anlegen und empören sich. Werkstatt-Text aus der Drehscheibe: Selbst wer auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Hausschlachtung verweisen kann, darf seit dem 1. April bei Schlachtungen nicht mehr selbst Hand anlegen. Nur Landwirte und Schlachter mit Ausbildung sowie Tierärzte sind dafür zugelassen. Die Verordnung macht keinen Unterschied, ob es sich bei dem Vieh um eine Zuchtsau oder um ein Kaninchen handelt.