Presserecht Keine Auskunft über Informanten

Drehscheibe-Magazin
01.01.1970
Wer berufsmäßig an der Herstellung und Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen beteiligt ist, besitzt ein Zeugnisverweigerungsrecht. Es soll das Vertrauensverhältnis zu Informanten schützen helfen, erläutert der Rechtsanwalt Kurt Braun. Das Recht genießen auch freie und outgesourcte Journalisten. Wer allerdings nur gelegentlich Beiträge an Redaktionen liefert, kann sich darauf nicht berufen. Das Recht zieht ein Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot nach sich. Ausnahme: "selbstrecherchiertes Material" kann nicht vor Beschlagnahme geschützt werden.(VD)
Letzte Änderung
22.05.2002
Titel
Presserecht Keine Auskunft über Informanten
In
Drehscheibe-Magazin
Am
01.01.1970
Inhalt
Wer berufsmäßig an der Herstellung und Verbreitung von periodischen Druckwerken oder Rundfunksendungen beteiligt ist, besitzt ein Zeugnisverweigerungsrecht. Es soll das Vertrauensverhältnis zu Informanten schützen helfen, erläutert der Rechtsanwalt Kurt Braun. Das Recht genießen auch freie und outgesourcte Journalisten. Wer allerdings nur gelegentlich Beiträge an Redaktionen liefert, kann sich darauf nicht berufen. Das Recht zieht ein Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot nach sich. Ausnahme: "selbstrecherchiertes Material" kann nicht vor Beschlagnahme geschützt werden.(VD)