Der verlängerte Arm des Geschädigten
Oldenburgische Volkszeitung 300998
01.01.1970
Der Bericht stellt die Arbeit eines Havariekommissars an der A1 zwischen Ruhrgebiet und Bremen vor. Wenn Lastwagen verunglücken, können von dem Schaden mindestens drei Parteien betroffen sein: der Fahrer, der Spediteur und der Eigner der Ladung. Die Aufgabe des Havariekommissars besteht darin, die Ware zu sichern, den Schaden zu schätzen und den Unfallhergang zu rekonstruieren, damit der Spediteur auf dieser Basis die Versicherung informieren kann.
Werkstatt-Text aus der Drehscheibe:
Wer nach einem Unfall den Schaden hat, das ist zunächst gar nicht so klar. Wenn eine Lkw-Ladung in Mitleidenschaft gezogen worden ist, verschafft sich ein Havarie-Kommissar den Überblick. Viele dieser Kommissare sind gelernte Kapitäne, die sich mit Ladungen und Versicherungen auskennen, andere haben ein Ingenieurstudium absolviert. Die geprüften Fachleute arbeiten als Selbständige auf Honorarbasis.