Ohne Pflichtbesuch beim Arbeitsamt gibt es kein Geld
Stuttgarter Zeitung 070298
01.01.1970
Seit das neue "Sozialgesetzbuch" die Arbeitslosen verpflichtet, alle drei Monate persönlich im Arbeitsamt zu erscheinen und ihre Bemühungen um eine neue Stelle nachzuweisen, hat sich der Verwaltungsaufwand in den Ämtern ebenso erhöht, wie die Frustration bei den Arbeitslosen. Die "Stuttgarter Zeitung" beleuchtete wesentliche Facetten des Problems, indem sie die Positionen von Arbeitslosen, Sozialarbeitern und Mitarbeitern den Arbeitsamtes vorstellte. (hvh)