Daten der Einwohner in Forscherhand
Rhein Sieg Anzeiger 991007
01.01.1970
Artikel des "Rhein-Sieg-Anzeigers" über die rechtliche Grundlage der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister für wissenschaftliche Zwecke. Diese Praxis führe häufig zu Irritationen bei Einwohnern, die ihre Daten beim Bürgeramt in sicheren Händen vermuteten. Doch nach dem Meldegesetz des Landes NRW ist die Weitergabe an Forscher erlaubt. (hvh)