Leseranwalt

Viel Arbeit auf der Insel

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Die Einhaltung von Pressestandards wird im Vereinigten Königreich nach diversen Abhörskandalen besonders überprüft. Das macht die Aufgabe des Leseranwalts des Belfast Telegraph nicht leichter.

In Großbritannien und Irland ist der Posten als Leseranwalt alles andere als langweilig. Die Standards der Presse, wie der Schutz der Persönlichkeit und die Grenzen der Recherche, stehen seit dem Abhörskandal in der Fleet Street und der Leveson-Untersuchung von Kultur, Praktiken und Ethik der Presse unter Dauerbeobachtung. In Nordirland, das ja zum Vereinigten Königreich gehört, müssen der Belfast Telegraph und die anderen Lokalzeitungen genau dieselben Standards erfüllen wie alle anderen Zeitungen auch.

In meiner Zeit als Chefredakteur musste ich im Rahmen einer ziemlich willkürlichen Kontrolle der Presse der Leveson-Kommission gegenüber umfassende Finanz- und andere Daten vorlegen. Ein nützliches Dokument, das ich in diesem Zusammenhang einreichte, war der Verhaltenskodex unserer Muttergesellschaft. Es soll hier erwähnt werden, dass keine einzige regionale Zeitung in Großbritannien und Nordirland in eine Abhöraffäre verwickelt war. Obwohl nur einige wenige Zeitungen in London abgehört hatten, wurde die Branche über einen Kamm geschoren. Ich erläutere diesen Hintergrund, weil das Thema die aktuelle Ethikdiskussion bei uns beherrscht.

Der Belfast Telegraph hat der Independent Press Standards Organisation (IPSO) seine volle Unterstützung zugesagt, der mächtigen neuen Regulierungsinstitution der Branche mit Sitz in London, die mit wesentlich weiter reichenden Kompetenzen ausgestattet ist als ihr angeblich schwacher Vorgänger, die Press Complaints Commission.

Den Posten des Leseranwalts übe ich freiberuflich aus, aber ich war maßgeblich an der Formulierung von Leitlinien und Verfahren im Einklang mit IPSO beteiligt, die für den Belfast Telegraph und sein Schwester-Boulevardblatt Sunday Life gelten. Leitende Redakteure beider Zeitungen und ich nahmen letzten Monat an einer IPSO-Schulung in London teil. Mir wurde dabei die Aufgabe übertragen, eine Struktur in Einklang mit IPSO zu erstellen und für ihre Durchsetzung zu sorgen.

Als Leseranwalt und ehemaliger Chefredakteur weiß ich, wie man Beschwerden nachgeht, aber IPSO mit ihren unzähligen Vorschriften verlangt neue Strukturen. Bei möglichen Strafzahlungen von bis zu einer Million Pfund hat eine Zeitung ein echtes Interesse daran sicherzustellen, dass die Standards hoch sind und allen Beschwerden konsequent nachgegangen wird.

Soweit ich weiß, bin ich der einzige Leseranwalt in Irland und einer von einer Handvoll im Vereinigten Königreich. Zu wenige Redakteure können sich mit Ombudsthemen anfreunden. Ich weiß nicht, woran das liegt. Es gibt natürlich eine enorme Bandbreite an Beschwerden, von einfach doofen bis sehr ernst zu nehmenden Einlassungen. Viele bringen Farbe in meine wöchentliche Kolumne, aber es macht auch viel Arbeit, Angelegenheiten zu lösen, die die Beschwerdeführer nicht in der Presse diskutiert sehen möchten.

Ein interessanter Fall, der kürzlich auf meinem Tisch landete, war der eines Mannes, der sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden in Google berief und forderte, dass eine unwahre Geschichte entfernt wird.Ich erklärte dem Beschwerdeführer, dass er sich nicht auf das Recht-auf-Vergessenwerden-Urteil berufen könne, da es nur für Suchmaschinen gelte, nicht für Zeitungen. Dennoch schickte ich ihm eine Kopie des UK Editors’ Code of Practice und entfernte die Geschichte mit Verweis auf Ziffer 1 (Fehlerfreiheit).

Derzeit beteilige ich mich an zwei Kampagnen. Eine richtet sich gegen das Urteil, das es nordirischen Medien verbietet, den Namen eines ermordeten Babys zu veröffentlichen, die andere strebt eine Reform unserer archaischen Verleumdungsgesetze an. Belfast ist nun mal Belfast, also bin ich auch an anderen Themen beteiligt, zum Beispiel an der Öffentlichmachung paramilitärischer Drohungen gegenüber Journalisten und der Sicherheit der Medien während Straßenkämpfen und Aufständen. Bei der Vielzahl an nationalen und lokalen Themen kann ich mich nicht über Langeweile beklagen.

Paul Connolly

Autor

Paul Connolly war Chefredakteur des Belfast Telegraph und ist heute als Leseranwalt des Blattes, Associate Member der Organisation of News Ombudsmen und Vorstandsmitglied der UK Society of Editors tätig.
E-Mail: pconnolly@belfasttelegraph.co.uk

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