Ein Fall für den Presserat

Satire statt Meditation

von

Der Fall:

Eine Tageszeitung veröffentlicht einen satirischen Beitrag. Die Überschrift lautet: „Lang lebe der Dalai Lama!“. Darin setzt sich die Redaktion mit dem Dalai Lama auseinander, dem Oberhaupt der tibetischen Buddhisten. Im Fokus stehen verschiedene Statements des Dalai Lama, unter anderem zu Selbstverbrennungsaktionen in tibetischen Siedlungsgebieten in China. Im Artikel heißt es: „Sein einziger Einwand gegen die Selbstverbrennungen lautet, sie seien nicht effektiv genug („But how much effect?‘). Da fragt man sich: Was hält der Mann, der auch von sich behauptet, die aktuelle Verkörperung des Bodhisattvas der Barmherzigkeit zu sein, bloß für effektiver? Dass sich gleich Hunderte auf einmal abfackeln? Mit irgendeinem Feuer? Das kann gut sein, denn offenbar ist der Dalai Lama inzwischen komplett durchgedreht.“ Am Ende des Beitrages formuliert die Redaktion zuspitzend: „Bleibt also nur die Frage, was der Dalai Gaga uns als nächstes erzählen wird?“ Ein Leser wendet sich an den Presserat. Seine Kritik: Die Kolumne verletze die Menschenwürde des Dalai Lama. Er werde als „Dalai Gaga“ und damit als unzurechnungsfähig, verwirrt, „nicht ganz dicht“ und als „inzwischen komplett durchgedreht“ bezeichnet. Diese Äußerungen über ein religiöses Oberhaupt seien respektlos und ehrverletzend.

Die Redaktion:

Ein Verstoß gegen die Menschenwürde nach Ziffer 1 des Pressekodex liege nicht vor, sagt die Zeitung. Ebenfalls keine Ehrverletzung nach Ziffer 9 des Pressekodex. Der Beitrag sei als Satire gekennzeichnet und für jeden Leser einzuordnen. Grundlage für den Beitrag seien öffentliche Äußerungen des Dalai Lama gewesen, die Sterblichen höchst merkwürdig erscheinen müssten. Diese habe die Redaktion aufgezählt. Auf dieser Basis habe die Redaktion dann wertende Schlussfolgerungen gezogen, die in der Formulierung „Dalai Gaga“ gipfelten. Die Äußerung sei zwar zugespitzt, aber vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Eine Schmähkritik liege nicht vor.

Das Ergebnis:

Der Presserat sieht in dem Beitrag keine presseethischen Grundsätze verletzt. Die Bezeichnung „Dalai Gaga“ ist eine zugespitzte Kritik an den öffentlichen Äußerungen des Dalai Lama. Die Redaktion informiert die Leser in dem Beitrag über die nach ihrer Ansicht merkwürdigen Äußerungen und bezeichnet das Oberhaupt der tibetischen Buddhisten als „Dalai Gaga“. Im Rahmen einer Satire ist dies eine vertretbare Zuspitzung, die unter presseethischen Gesichtspunkten nicht zu kritisieren ist, sagt der Presserat. Es liegt weder eine Verletzung der Menschenwürde noch eine ehrverletzende Darstellung vor.

Der Kodex:

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 9 – Schutz der Ehre

Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.

Edda Eick

Autorin

Edda Kremer ist Journalistin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit.
Telefon 030 – 36 70 07-0
E-Mail: eick@presserat.de

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