Weil die lokale Verwaltung Fragen zum örtlichen Infektionsgeschehen abblockt, beruft sich die Lokalzeitung auf ihr Recht auf Information und geht vor Gericht.
Um Informationen über Grundstückseigentümer zu erhalten, können Journalisten Grundbücher einsehen. Dafür muss jedoch genau begründet werden, warum ein berechtigtes Interesse besteht.