Redaktionen stellen sich täglich die Frage, wann Namen und Fotos von Personen verbreitet werden dürfen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jetzt eine frühere Entscheidung revidiert.
Ein Leser äußert sein Unverständnis darüber, warum die Redaktion bei Leserbriefen keine Anonymisierungen vornimmt. Dies seien Methoden wie in einem „Nicht-Rechtsstaat“.