Leseranwalt

Das eigene Vorgehen erklären

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Leser sollten bei wesentlichen Themen weder mit unbeantworteten Fragen zurückgelassen werden noch über unerklärte journalistische Vorgehensweisen stolpern müssen.

Ein Beispiel: „Wenn Ärzte Fehler machen“. So war am 5. September „Das Thema“ in der Zeitung und auf Mainpost.de überschrieben. Herr H. S. aus dem Landkreis Kitzingen hat den umfangreichen Beitrag als „sehr ergreifend und eigentlich super und gut“ gelobt. Es ging darin um eine Frau, die wegen eines Behandlungsfehlers während einer Operation fast gestorben wäre. So wird es jedenfalls von der Betroffenen selbst geschildert. Sie hat schwere gesundheitliche Schäden zurückbehalten. Nun kämpft sie um eine finanzielle Entschädigung. H. S. kritisiert die Redaktion dennoch: Es habe seine Familie und ihn sehr geärgert, dass nicht zu lesen gewesen sei, in welchem Krankenhaus das passiert sei. Und er hat recht. Das Krankenhaus war nicht genannt. Nicht etwa, weil das verboten wäre oder weil sich die Redaktion nicht getraut hätte, wie der Leser mutmaßt. Die Autorin des Beitrages begründet ihren Verzicht so: Es sei ihr um ein Porträt der Frau gegangen, das exemplarisch zeige, dass Behandlungsfehler jeden in jedem Krankenhaus treffen können. Außerdem habe sie zeigen wollen, welche Hilfen es für Betroffene gibt. Das ist geschehen. Darin liegt der Wert des Beitrages. Es ging also um Hilfe für Opfer, nicht um eine Anklage von einzelnen Krankenhäusern oder Ärzten.

Wäre aber das Krankenhaus genannt worden, hätten dazu unbedingt auch dessen Vertreter beziehungsweise Rechtsexperten gehört werden müssen, erklärt die Autorin zu Recht. So wäre aber eine andere Geschichte entstanden. Die hätte vor allem dem Für und Wider im Rechtsstreit vorgegriffen. Aber erst jetzt, so informiert die Autorin weiter, beginne der juristische Streit zwischen dem Krankenhaus und der betroffenen Frau. Und die habe sich gewünscht, dass das Krankenhaus in diesem Stadium nicht genannt werde. Ich denke, die Gründe für den Verzicht auf den Namen lassen sich nachvollziehen. Man sollte schließlich nicht ein ganzes Krankenhaus wegen eines Falles, der noch vor Gericht geklärt werden muss, in Misskredit bringen. Bislang liegt der Redaktion eben nur die Schilderung der betroffenen Frau vor.

Dennoch meine ich, dass die Erklärung der eigentlichen Intention, nämlich Aufklärung und die Aufzählung von Hilfsangeboten, schon den Beitrag am 5. September hätte ergänzen sollen. Das hätte den Verzicht auf den Namen der Klinik verständlich gemacht. So bleibt der Beitrag, den der Leser als „ergreifend, super und gut“ bezeichnet hat, mit einem Mangel behaftet. Denn ich bin überzeugt davon, dass nicht nur Herr H. S. vergeblich auf die Nennung des Krankenhauses wartete. Daraus könnten unzutreffende Mutmaßungen erwachsen, die sich leicht hätten vermeiden lassen.

Anton Sahlender

Autor

Anton Sahlender war von 1988 bis 2014 stellvertretender Chefredakteur der Main-Post. Seit 2004 ist er Leseranwalt der Zeitung und kümmert sich um die Interessen der Leser.
Telefon: 0170 – 836 28 80
Mail: anton.sahlender@mainpost.de

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