Stets ein offenes Ohr für die Leser
von Gastautor
Aus drehscheibe 08/2025
Den Leseranwalt gibt es bei Oberpfalz Medien seit Frühjahr 2017, also inzwischen etwas über neun Jahre. Unser Haus schuf die Stelle, um sich den Lesern weiter zu öffnen, ihnen jemanden anzubieten, der sich ihrer Beschwerden annimmt und ihnen eine Stimme geben kann. Der Verlag wünschte sich einen „Anwalt der Leser“, der im Falle eines Falles die Berichterstattung auch auf Fairness, Ausgewogenheit oder den guten Geschmack überprüft. Der den Redaktionen gegebenenfalls geeignete Abhilfemaßnahmen empfiehlt, um Berichte zu korrigieren oder journalistische Grundsätze klarzustellen. Der Leseranwalt ist also vieles in einer Person, vor allem aber ist er Mittler, Schlichter, und mitunter auch Mahner in den eigenen Reihen.
Draht zur Leserschaft
Wie reagiert man am besten, wenn sich Leser über die Berichterstattung beschweren, wenn sie Kritik loswerden möchten oder Vorschläge für eine bessere Zeitung haben? Im Idealfall ist es so, dass es am Telefon – für mich die beste Art der Kommunikation – gelingt, einen guten Draht zum Leser aufzubauen und eine gute Atmosphäre zu schaffen. Es ist wichtig, dem Menschen am anderen Ende der Leitung die Möglichkeit zu geben, all das loszuwerden, was ihm gerade am Herzen liegt.
Wem wird Recht gegeben?
Wenn die Kritik berechtigt ist, muss der Leser oder die Leserin merken, dass sie ankommt und angenommen wird. Und dass sie im Haus auch an die zuständige Stelle weitergeleitet wird und ihr dort nachgegangen wird. Und eines ist immer zu berücksichtigen: Wenn Kritik geübt wird, spielen natürlich die eigene Betroffenheit und die Erwartungshaltung des Beschwerdeführers eine große Rolle. „Entscheiden Sie als vom Verlag angestellter und bezahlter Leseranwalt im Zweifel nicht eher für die ,Beklagte', also die Zeitung?“ Mit dieser Frage wurde ich schon des Öfteren konfrontiert. Das wollte auch der Medienwissenschaftler Prof. Dr. Stephan Ruß-Mohl von den Mitgliedern der Vereinigung der Medien-Ombudsleute (VDMO), der ich ebenfalls angehöre, wissen. Ihn interessierte: Wie viele Eingaben wurden innerhalb eines Jahres bearbeitet, in wie vielen Fällen wurde dem Beschwerdeführer Recht gegeben, in wie vielen Redaktionen verteidigt, wie viele Fälle waren weder-noch? Beim Blick in mein Archiv zeigte sich folgendes Bild: Schriftlich beantwortet wurden etwa 150 Fälle. Bei ungefähr 35 Prozent bekam der Beschwerdeführer Recht, in rund 25 Prozent der Fälle verteidigte ich die Redaktion, die restlichen 40 Prozent waren weder-noch. Hinzu kamen die telefonischen Kontakte mit der Leserschaft – die ich nie gezählt habe.
Fazit
Wie lässt sich das Verständnis zwischen Redaktion und Leserschaft fördern und verbessern? Voraussetzung dafür ist, dass der Leser ernst genommen wird. Das sollte für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin unseres Hauses selbstverständlich und Auftrag sein. Ich selbst möchte den Lesern erklären, wie eine Redaktion arbeitet und wie und warum Entscheidungen getroffen werden. Das hat auch mit dem Stichwort Transparenz zu tun. Sie kann zu einem gegenseitigen Verständnis einen wichtigen Beitrag leisten.
Der Beitrag erschien zuerst auf Onetz.de. Er wurde redaktionell leicht bearbeitet.
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