Noch bevor alle Eltern informiert werden konnten, berichtet eine Lokalzeitung über einen Brand im Kindergarten und veröffentlicht ein Foto der geretteten Kinder und Erzieher.
In einer Reportage werden zwei Moslems als „Islamisten“ bezeichnet. Das hält das Landgericht für zulässig. Anders sieht es beim Abdruck von Fotos der Betroffenen aus.