Benimmregeln zur Wahl

Der Wahl-Knigge 2017

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Hingehen, zwei Kreuze machen und wieder ab nach Hause. So simpel funktioniert die Bundestagswahl. Klingt einfach, ist es aber nicht. Hinter dem Kreuzchenmachen steckt nämlich eine wahre Paragrafenflut: 12 Grundgesetzartikel, 53 Paragrafen im Bundeswahlgesetz, 86 Paragrafen mit 33 Anlagen in der Bundeswahlordnung, 20 Paragrafen im Wahlprüfungsgesetz und 11 Paragrafen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nimmt jeder Wähler mit in die Kabine. Jedenfalls penibel juristisch gesehen.

Der Schlitz der Wahlurne darf nicht breiter als 2 Zentimeter sein. Die Höhe der Urne soll innen 90 Zentimeter und der Abstand zwischen allen Wänden jeweils 35 Zentimeter betragen. Und ihr Inhalt wird lange aufbewahrt: Frühestens 60 Tage vor der Wahl des neuen Bundestages dürfen die Gemeinden die Alt-Stimmzettel der letzten Wahl vernichten. Alles ist haarklein geregelt. Fast alles.

Trotzdem reichen die Paragrafen nicht bis in die letzten Winkel der Wahlkabine. Es gibt ungeahnte Freiheiten. Der Knigge für das Wahllokal ist nicht allzu streng. Benimmregeln mit Augenzwinkern – originelle Facetten der Bundestagswahl.

Stimmabgabe (Foto: Christian Schwier/Fotolia)
Ein farblich abgestimmtes Outfit am Wahltag ist zumindest kein Muss. (Foto: Christian Schwier/Fotolia)

Wahl-Chic

Kleiderordnung für die Wahlkabine: Jeans, Rock, Brautkleid, Anzug – alles geht. Wer Lust (und Mut) hat, kann sogar in Badehose oder Bikini kommen. Einen strengen Dresscode gibt es fürs Wahllokal nicht. Aufpassen müssen nur euphorische Parteifans: T-Shirts, Taschen, Schals, Mützen, Caps, Regenschirme ... alles mit Parteiaufdruck ist tabu. Auch ein Partei-Tattoo – jedenfalls dann, wenn es offen zu sehen ist. Wer weit genug vom Wahllokal weg ist, kann wieder Partei zeigen.

Telefonjoker

Die Wahlkabine als Telefonzelle: Wer wählt, darf im Wahllokal auf Empfang bleiben – Handys dürfen mit in die Kabine. Das Simsen, Surfen und Twittern ist erlaubt. Und selbst das Telefonieren in der Wahlkabine. Beim Wählen wählen: Wer sich beim Kreuzchenmachen nicht entscheiden kann, darf also den Telefonjoker ziehen. Aber das muss leise passieren. Wichtig ist, dass im Wahllokal keiner mitbekommt, wo die Kreuze gemacht werden. Das nämlich wäre eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Das letzte Wort zum Handy im Wahllokal hat allerdings der Wahlvorstand: Er kann Telefonate auch ganz untersagen.

Wahlweise ein Selfie

Ob als Erstwähler oder als alter Wahlhase: Ein Selfie bei der Wahl klingt für viele verlockend. Doch Achtung: Ab diesem Jahr ist das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine verboten. Wer dabei erwischt wird, darf seine Stimme nicht abgeben. Wer ein Andenken mit nach Hause nehmen möchte, kann sich aber beim Einwurf in die Wahlurne ablichten lassen. Denn sobald der Stimmzettel gefaltet ist, sind auch Fotos wieder erlaubt.

Ohne Stoppuhr

Kein Wählen im Akkord: Wer wählt, kann sich Zeit lassen. Eine Stoppuhr läuft nicht mit. Fürs Kreuzchenmachen in der Wahlkabine gibt es kein Zeitlimit. Unentschlossene Wähler werden also nicht aus der Kabine gejagt. Allerdings sollten Langzeitwähler auch einmal ein Ende finden. Auf eine Dauerbelegung der Kabine wird der Wahlvorstand reagieren.

2-mal X

Kein X für ein U vormachen: Wer bei der Wahl auf Nummer sicher gehen will, macht zwei Kreuze. Und war direkt in den Kringel. Was auch geht: Den Kringel ausmalen. Oder einfach ein Häkchen machen. Es muss nur eindeutig sein. Ein klarer Wählerwille. Was nicht geht, ist zum Beispiel ein Smiley. Er stellt die Ernsthaftigkeit der Wahl infrage. Damit haben sich schon Juristen beschäftigt. Ein klares No-Go: jeder Zusatz auf dem Wahlzettel. Er macht die Stimme ungültig. Parteibeschimpfungen, Liebeserklärungen, Komplimente an die Wahlhelfer, Zeichnungen... – bekritzelte Stimmzettel muss der Wahlvorstand aussortieren.

Kuli & Kajal

Keine Wahlkabine ohne Stift. Fürs Handwerkszeug zur Wahl ist gesorgt. Wer seinem Wahlkreuz unbedingt eine persönliche Note geben will, kann auch eigenes Schreibwerkzeug mitbringen. Füller, Kuli, Bleistift. Selbst Kajal- oder Lippenstift sind – rein rechtlich – möglich. Hauptsache am Ende stehen zwei Kreuze, die eindeutig sind und deren Position beim gefalteten Wahlzettel von außen nicht sichtbar ist. Aber Achtung bei der Farbe des Lippenstiftes: Sie darf keine Rückschlüsse auf den Träger oder die Trägerin zulassen.

Der Text ist eine aktualisierte und ergänzte Übernahme des bpb-Textes "Der Wahl-Knigge", der am 23. August 2013 im Rahmen von "WonAIR – Die Wahl im Radio" veröffentlicht wurde.

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