Nur wer sich in seinen Rechten und Pflichten als Journalist auskennt, kann sauber arbeiten. Deshalb schreiben erfahrene Juristen für die drehscheibe regelmäßig über presserechtliche Probleme, die Lokalredaktionen bewegen.
Wann dürfen ehemalige Persönlichkeiten des Zeitgeschehens in der Zeitung abgebildet werden, wann nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich erneut der Bundesgerichtshof.
Ein Magazin belegt Politiker mit harschen Sprüchen. Aber was ist erlaubt und was nicht? Wann schränkt das Persönlichkeitsrecht das Recht auf Meinungsfreiheit ein?
Darf ohne Einschränkung über das Privatleben von Prominenten berichtet werden? Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich jüngst mit einem Fall des Sängers Tim Bendzko.
Ein Journalist geht in einem Gerichtsgebäude pikanten Sachverhalten nach. Daraufhin wird ihm ein Hausverbot erteilt. Das will er sich nicht gefallen lassen.
Darf die Polizei einem Pressefotografen verbieten, Personen zu fotografieren? Die Antwort hängt von unterschiedlichen Faktoren und der Abwägung von zwei Grundrechten ab.
Ein eigenmächtig veranlasster, öffentlicher Fahndungsaufruf der Bild-Zeitung nach den Krawallen während des G20-Gipfels in Hamburg wirft rechtliche Fragen auf.
In welchen Situationen dürfen bekannte Persönlichkeiten abgebildet werden? Das Bundesverfassungsgericht wägt das Persönlichkeitsrecht gegen die Pressefreiheit ab.
Um einen mutmaßlichen Doppelmörder zu fassen, wurden Fotos von ihm verbreitet, auf denen er klar zu erkennen war. Müssen diese Fotos nun wieder verpixelt werden?
Kann die Abbildung einer Person in der Bildberichterstattung in Ausnahmefällen auch ohne deren Einwilligung zulässig sein? Der Bundesgerichtshof hat entschieden.
Wann ist die Äußerung eines Interviewpartners als Tatsachenbehauptung aufzufassen? Das Bundesverfassungsgericht hat darüber eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Um Informationen über Grundstückseigentümer zu erhalten, können Journalisten Grundbücher einsehen. Dafür muss jedoch genau begründet werden, warum ein berechtigtes Interesse besteht.
Diese Frage stellt sich in Redaktionen täglich: Wann dürfen Namen von Personen genannt und ihre Fotos gezeigt werden? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine neue Entscheidung gefällt.
Kann eine Behörde die Auskunft über bestimmte Informationen verweigern, weil es sich um geheimhaltungsbedürftige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt?